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title: BMF: Basiszins zur Berechnung der Vorabpauschale 2020 — Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt
url: https://stbv.tax/basiszins-zur-berechnung-der-vorabpauschale-2020/
date: 2020-02-05
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# BMF: Basiszins zur Berechnung der Vorabpauschale 2020

BMF: Basiszins zur Berechnung der Vorabpauschale 2020

 
Der Anleger eines Publikums-Investmentfonds hat als Investmentertrag unter anderem die Vorabpauschale nach § 18 InvStG zu versteuern (§ 16 Abs. 1 Nr. 2 InvStG). Die Vorabpauschale für 2020 gilt gemäß § 18 Abs. 3 InvStG beim Anleger als am ersten Werktag des folgenden Kalenderjahres – also am 4.1.2021 – zugeflossen. Die Vorabpauschale für 2020 ist unter Anwendung des Basiszinses vom 2.1.2020 zu ermitteln.
Der Basiszins zum 2.1.2020 wurde auf 0,07 Prozent festgesetzt.
 
BMF-Schreiben v. 29.1.2020 – IV C 1 -S 1980-1/19/10038 :001 >
 
 
Stand: 5.2.2020
