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title: Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder: Zumutbare Belastung bei Krankheits- und Pflegekosten — Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt
url: https://stbv.tax/allgemeinverfuegung-der-obersten-finanzbehoerden-der-laender-zumutbare-belastung-bei-krankheits-und-pflegekosten/
date: 2022-04-11
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# Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder: Zumutbare Belastung bei Krankheits- und Pflegekosten

Die obersten Finanzbehörden der Länder haben folgende Allgemeinverfügung erlassen: 
Am 07.04.2022 anhängige und zulässige Einsprüche gegen Festsetzungen der Einkommensteuer werden hiermit zurückgewiesen, soweit mit den Einsprüchen geltend gemacht wird, der Abzug einer zumutbaren Belastung (§ 33 Absatz 3 EStG) bei der Berücksichtigung von Aufwendungen für Krankheit oder Pflege als außergewöhnliche Belastung verstoße gegen das Grundgesetz. 
Entsprechendes gilt für am 07.04.2022 anhängige, außerhalb eines Einspruchs- oder Klageverfahrens gestellte und zulässige Anträge auf Aufhebung oder Änderung einer Einkommensteuerfestsetzung. 
 
Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder v. 7.4.2022 
