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title: Änderung der StBVV — Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt
url: https://stbv.tax/aenderung-der-stbvv/
date: 2020-06-11
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# Änderung der StBVV

Änderung der StBVV
 
Die Änderungen der StBVV treten voraussichtlich zum 1. Juli 2020 als Teil der „5. Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen“ in Kraft. Die wesentlichen Änderungen im Überblick:
– Steuerberater können Rechnungen elektronisch, insbesondere per E-Mail, an die Mandanten versenden, wenn der Mandant zugestimmt hat. Die Zustimmung kann per E-Mail erfolgen (§ 9 StBVV)
– Erhöhung des Obersatzes der Zeitgebühr auf 75 Euro (§ 13 StBVV)
– Erhöhung der Kilometerpauschale für die Erstattung der Fahrtkosten auf 0,42 Euro für jeden gefahrenen Kilometer (§ 18 Abs. 2 Nr. 1 StBVV)
– Erhöhung der Tage- und Abwesenheitsgelder auf 25 Euro, wenn nicht mehr als 4 Stunden Abwesenheit; auf 40 Euro bei Abwesenheit 4 bis 8 Stunden; auf 70 Euro bei Abwesenheit mehr als 8 Stunden (§ 18 Abs. 3 S. 1 StBVV)
– Erhöhung des Oberwerts der Rahmengebühr auf 30 Zehntel und des Mindestgegenstandwerts auf 17.500 Euro bei Erstellung einer Einnahmenüberschussrechnung (§ 25 Abs. 1 Sätze 1 und 2 StBVV);
– Erhöhung des Obersatzes auf 18 Euro bei erstmaliger Einrichtung von Lohnkonten und der Aufnahme der Stammdaten (§ 34 Abs. 1 StBVV)
– Erhöhung des Obersatzes auf 28 Euro für die Führung von Lohnkonten und die Anfertigung der Lohnabrechnung (§ 34 Abs. 2 StBVV);
– Erhöhung der vollen Gebühr um 13 Prozent in den entsprechenden Tabellen (Anlagen 1 bis 4 / Tabellen A bis D).
– Im Verfahren vor den Verwaltungsbehörden richten sich die Gebühren des Steuerberaters zukünftig sinngemäß nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (§ 40 StBVV).
– Der Steuerberater erhält zukünftig auch für die Teilnahme an einer Nachschau (z. B. Kassen-Nachschau gem. § 146 b AO oder Umsatzsteuer-Nachschau gem. § 27b UStG) die Zeitgebühr (§ 29 Nr. 1 StBVV).
 
 
Die Änderungen der StBVV im Detail als PDF >>
 
 
Stand: 11.6.2020
