Aktuelle Seminartermine – Stand Februar 2026
Über 40.000 Teilnehmer:innen besuchen jährlich unsere Seminare und Webinare. Hier finden Sie eine aktuelle Übersicht über unser Seminarangebot.
Aktuelle Terminübersicht des Verbandes für 2026
Hier gelangen Sie zur Terminübersicht....
BFH: Werterhöhung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft als Schenkung
Mit Urteil vom 23. September 2025 (Az. II R 19/24) hat der BFH eine für die Praxis äußerst relevante Entscheidung zur Schenkungsteuer bei Kapitalgesellschaften getroffen. Im Mittelpunkt steht § 7 Abs. 8 ErbStG, der die Werterhöhung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft als steuerbaren Schenkungstatbestand erfasst.
BFH: Doppelte Haushaltsführung: Aufwendungen für einen KFZ-Stellplatz neben Aufwendungen für die Mietwohnung als Werbungskosten abziehbar
Der BFH hat mit Urteil vom 29.07.2025 - VI R 4/23 entschieden, dass ein Arbeitnehmer bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung Aufwendungen für einen KFZ-Stellplatz neben den Aufwendungen für die Mietwohnung als Werbungskosten in Abzug bringen kann.
Jährliche gemeinsame Besprechung mit dem Ministerium der Finanzen im Land Sachsen-Anhalt: Dieses Jahr im besonderen Fokus – die Vollmachtsdatenbank
Am 20. November 2025 trafen sich die Vertreter der Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt und unseres Verbandes mit den Vertretern des Ministeriums der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt zur traditionellen gemeinsamen Besprechung im Haus der Steuerberater in Magdeburg.
Hinweis zur 10-Tage-Regel: 10. Januar fällt 2026 auf einen Samstag
Der Einnahmen-Überschussrechnung liegt grundsätzlich das Zu- und Abflussprinzip zugrunde, d.h., dass Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben sind in dem Jahr zu erfassen, in dem sie zu- bzw. abgeflossen sind.
BMF: Übergangsvorschrift nach Aufhebung von § 4 Nr. 4a UStG
Mit Schreiben vom 29.12.2025 hat das BMF ausführlich zur Übergangsvorschrift im Zusammenhang mit der Aufhebung der Umsatzsteuerlagerregelung zum 1.1.2026 Stellung genommen.
BMF: Lohnsteuerliche Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten der Arbeitnehmer ab Kalenderjahr 2026
Mahlzeiten, die arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt an die Arbeitnehmer abgegeben werden, sind mit dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert nach der Verordnung über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeitsentgelt (Sozialversicherungsentgeltverordnung – SvEV) zu bewerten.
BMF: (Wieder-)Einführung des ermäßigten Steuersatzes auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen zum 1. Januar 2026 sowie Einführung einer Nichtbeanstandungsregelung für die Silvesternacht vom 31. Dezember 2025 zum 1. Januar 2026
Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) wird wie folgt geändert: 1. Nach Abschnitt 10.1 Abs. 11 wird folgender Absatz 12 angefügt: „(12) Für die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken, ist es nicht zu beanstanden,
Erreichbarkeit des Steuerberaterverbandes zwischen den Jahren
Wir sind vom 29.12.2025 bis zum 02.01.2026 nicht erreichbar. Schicken Sie uns gerne Ihr Anliegen vorab per Mail an info@stbv.tax . Ab dem 05.01.2026 sind wir wie gewohnt für Sie da!
Dies ist ein Service des Steuerberaterverbandes Niedersachsen Sachsen-Anhalt.
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